Grundbuchauszug Bingen am Rhein
Bingen am Rhein ist eine große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz.
Der ursprüngliche Name der Siedlung war Bingium, keltisches Wort eventuell für „Loch im Fels“, Bezeichnung für die Untiefe hinter dem Mäuseturm, bekannt als Binger Loch. Bingen war Ausgangspunkt der Ausoniusstraße, einer römischen Militärstraße, welche die Stadt mit Trier verband
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Höhe
89 m ü. NHN
Fläche
37,71 km2
Website
FAQ
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Baulasten enthält. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingehen kann, um bestimmte Maßnahmen oder Einschränkungen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Gebäuden, die Herstellung von Zufahrten oder die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen betreffen.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, dass Interessierte Einsicht in die Baulasten nehmen können, um beispielsweise Informationen über geplante Baumaßnahmen oder Einschränkungen auf einem Grundstück zu erhalten. Es wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt und ist in
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtlich bindender Plan, der die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets regelt. Er wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt und legt fest, wie das betreffende Gebiet bebaut werden darf. Der Bebauungsplan enthält unter anderem Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Anordnung und Höhe der Gebäude, zu den Verkehrsflächen und Grünflächen sowie zu den Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Der Bebauungsplan dient dazu, eine geordnete und harmonische städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinde, der Anwohner und der Bauherren miteinander in Einklang zu bringen.
Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?
In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.